Immobilienverwaltung
Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Objekte
Rechtsanwälte dürfen Vermögen, insbesondere Immobilien, verwalten. Allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede zu den gewerblichen Immobilienverwaltern, die im Spannungsfeld zu den rechtsanwaltlichen Standespflichten stehen. Im Wesentlichen muss darauf hingewiesen werden, dass unsere Kanzlei Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft nach außen vertritt. Wegen des Doppelvertretungsverbots ist es einem Anwalt als Immobilienverwalter unmöglich, Wohnungseigentümer untereinander zu vertreten. Die Vorteile der Immobilienverwaltung durch einen Rechtsanwalt liegen jedoch in der vertieften juristischen Expertise, die eine Klärung von Ansprüchen auch ohne zu Hilfenahme externer rechtlicher Beratung, deren Kosten der Eigentümergemeinschaft vorgeschrieben würde, ermöglicht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann somit vor langwierigen, kostspieligen behördlichen oder zivilrechtlichen Verfahren ohne externe Beratung die bestmöglichen Optionen abklären.
Die weiteren Standespflichten der anwaltlichen Verschwiegenheit und des Doppelvertretungsverbots, sowie eigene Interessen stets hinter die des Mandanten zu stellen, bilden weitere Vorteile, weshalb ein Rechtsanwalt und nicht ein gewerblicher Immobilienverwalter Ihre Immobilie verwalten sollte. Die Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Eigentümer wickeln wir standardmäßig online, über den Loginbereich der Homepage und auf Wunsch traditionell mittels Briefen ab.
Die Hausverwaltung wird nach Vereinbarung eines Pauschalhonorars übernommen, sodass für die Aufgaben des Hausverwalters nicht der Rechtsanwaltstarif zur Anwendung gelangt. Alle über die Hausverwaltung hinausgehenden Anliegen, werden nach vorheriger Information nach Rechtsanwaltstarif verrechnet.
Rechtsanwälte dürfen Vermögen, insbesondere Immobilien, verwalten. Allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede zu den gewerblichen Immobilienverwaltern, die im Spannungsfeld zu den rechtsanwaltlichen Standespflichten stehen. Im Wesentlichen muss darauf hingewiesen werden, dass unsere Kanzlei Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft nach außen vertritt. Wegen des Doppelvertretungsverbots ist es einem Anwalt als Immobilienverwalter unmöglich, Wohnungseigentümer untereinander zu vertreten. Die Vorteile der Immobilienverwaltung durch einen Rechtsanwalt liegen jedoch in der vertieften juristischen Expertise, die eine Klärung von Ansprüchen auch ohne zu Hilfenahme externer rechtlicher Beratung, deren Kosten der Eigentümergemeinschaft vorgeschrieben würde, ermöglicht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann somit vor langwierigen, kostspieligen behördlichen oder zivilrechtlichen Verfahren ohne externe Beratung die bestmöglichen Optionen abklären. Die weiteren Standespflichten der anwaltlichen Verschwiegenheit und des Doppelvertretungsverbots, sowie eigene Interessen stets hinter die des Mandanten zu stellen, bilden weitere Vorteile, weshalb ein Rechtsanwalt und nicht ein gewerblicher Immobilienverwalter Ihre Immobilie verwalten sollte.
Die Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Eigentümer wickeln wir standardmäßig online, über den Loginbereich der Homepage und auf Wunsch traditionell mittels Briefen ab.
Die Hausverwaltung wird nach Vereinbarung eines Pauschalhonorars übernommen, sodass für die Aufgaben des Hausverwalters nicht der Rechtsanwaltstarif zur Anwendung gelangt. Alle über die Hausverwaltung hinausgehenden Anliegen, werden nach vorheriger Information nach Rechtsanwaltstarif verrechnet.
Wir kümmern uns um
- Instandhaltung und Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen
- Kalkulation und Abrechnung von Betriebs- und Energiekosten
- Informationspflicht und Einsehbarkeit über Maßnahmen und deren Kosten
- Organisation von Eigentümerversammlungen
- Mietvertragliche und kaufmännische Aufgaben
- Korrespondenz mit Eigentümer/n des Gebäudes
Kontakt
Rechtsanwälte Kapferer, Lechner, Dellasega GesbR
Schmerlingstraße 2/2,
6020 Innsbruck, Austria
Tel: +43 512 58 53 22
Fax: +43 512 58 53 22 – 13
office@rechtsanwalt.tk